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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

    | Die Freigrenze für Sachbezüge kann auch für Lotterielose genutzt werden. Das heißt: Sie können ihren Arbeitnehmern Lose für eine von einem Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz). |