01.01.2008 | Lohnsteuer
Neue Regeln für Vorteile aus Arbeitgeberdarlehen ab 2008
Ab 2008 gelten neue Regeln für die Bewertung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen – und zwar auch für „Altverträge“. Das heißt für Sie: Sollte Ihr Unternehmen einem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt haben, muss sich Ihre Lohnbuchhaltung mit den neuen Regeln vertraut machen, damit sie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den geldwerten Vorteil richtig berechnen kann. Kurz die drei wichtigsten Änderungen:
- Der geldwerte Vorteil bemisst sich künftig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen und dem Zins, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt.
- Sie können jetzt die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro – soweit noch nicht ausgeschöpft – auch auf die Zinsvorteile anwenden.
- Die Steuerfreiheit von Kleindarlehen entfällt!
Unser Service: Sie finden im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 073644 einen dreiseitigen Beitrag, in dem wir Ihnen alle Änderungen erläutern und Ihnen sagen, was Sie tun müssen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116437