19.12.2008 | Lohnsteuer
Neue Sachbezugswerte ab 1. Januar 2009
Wie in jedem Jahr werden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die amtlichen Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst (Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 083182). Seit 2008 gelten für „Unterkunft und Verpflegung“ einheitliche Werte für das gesamte Bundesgebiet. 2009 beträgt der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) 414 Euro. Davon entfallen 204 Euro auf die Unterkunft und 210 Euro auf die Verpflegung. Im Einzelnen gilt:
Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“ | ||||||
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt | ||
Monatlich | 46,00 Euro | 82,00 Euro | 82,00 Euro | 210,00 Euro | ||
Täglich | 1,53 Euro | 2,73 Euro | 2,73 Euro | 7,00 Euro | ||
Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ | ||||||
| Beschäftigte allgemein | Jugendliche und Azubis | ||||
Monatlich | 204,00 Euro | 173,40 Euro | ||||
Täglich | 6,80 Euro | 5,78 Euro |
Unser Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, die mit einem Beschäftigten belegt ist. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Lohn und Gehalt“.