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  • 19.12.2008 | Lohnsteuer

    Neue Sachbezugswerte ab 1. Januar 2009

    Wie in jedem Jahr werden auch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die amtlichen Sachbezugswerte für „Unterkunft und Verpflegung“ angepasst (Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 083182). Seit 2008 gelten für „Unterkunft und Verpflegung“ einheitliche Werte für das gesamte Bundesgebiet. 2009 beträgt der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) 414 Euro. Davon entfallen 204 Euro auf die Unterkunft und 210 Euro auf die Verpflegung. Im Einzelnen gilt:  

    Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“  

     

    Frühstück  

    Mittagessen  

    Abendessen  

    Gesamt  

    Monatlich  

    46,00 Euro  

    82,00 Euro  

    82,00 Euro  

    210,00 Euro  

    Täglich  

    1,53 Euro  

    2,73 Euro  

    2,73 Euro  

    7,00 Euro  

    Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“  

     

    Beschäftigte allgemein  

    Jugendliche und Azubis  

    Monatlich  

    204,00 Euro  

    173,40 Euro  

    Täglich  

    6,80 Euro  

    5,78 Euro  

    Unser Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, die mit einem Beschäftigten belegt ist. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Lohn und Gehalt“.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123434