01.12.2002 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Streit um „Benzingutscheine“ geht in die nächste Runde
| Das Lohnsteuer-Sparmodell „Benzingutscheine“, über das wir Sie mehrfach informiert haben, gefällt dem Fiskus augenscheinlich überhaupt nicht. Das zeigen mehrere Lesermeldungen, wonach einige Finanzämter die Anerkennung als Sachbezug verweigern, wenn „die Sache und Menge“ nicht konkret bezeichnet ist. Sie verlangen eine genaue Angabe des Kraftstoffs und der Menge, also zum Beispiel „20 Liter Diesel“. Dass das für die Modellanwender einen Rattenschwanz von Problemen nach sich zieht, ist den Finanzbeamten vollkommen egal. Der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel. Trägt man den neuen Vorgaben nämlich Rechnung, kann kein Euro-Betrag mehr angegeben werden, da die Kraftstoffpreise schwanken. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die monatliche Freigrenze in Höhe von 50 Euro nicht überschritten wird, weil der exakte Euro-Betrag erst bei der Einlösung des Gutscheins feststeht. |
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