01.12.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
„Wagenpflege-Pauschale“ steuerfrei
| Wenn Sie an Mitarbeiter, die ein Betriebsfahrzeug auch privat nutzen dürfen, eine Pauschale für „Wagenpflege“ in Höhe von 30 DM zahlen, bleibt diese steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Urteilsfall hatten die Arbeitnehmer die Wahl, das Fahrzeug vom Arbeitgeber pflegen zu lassen oder dies selbst zu erledigen und eine „Wagenpflege-Pauschale“ in Höhe von 30 DM zu kassieren. Der BFH beurteilte die 30 DM als steuerfreien Auslagenersatz, obwohl für die Wagenpflege keine Einzelabrechnung vorlag. Begründung der obersten Steuerrichter: 30 DM seien ein „kleiner“ Betrag, der „den erfahrungsgemäß durchschnittlich monatlich anfallenden Aufwand für Wagenpflege nicht übersteigt“. (Urteil vom 26.7.2001, VI R 122/98) (Abruf-Nr. 011348) |
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