01.02.2003 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Wann ist der Arbeitgeber-Ersatz steuer- und sozialabgabenfrei?
| Aufwendungen für typische Berufskleidung können Ihre Arbeitnehmer Steuer mindernd als Werbungskosten geltend machen. Entsprechend können Sie Ihren Arbeitnehmern solche Kosten auch steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen und müssen keine Umsatzsteuer darauf zahlen. Lesen Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. |
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