01.01.2006 | Lohnsteuernachforderung
Wann haftet der Arbeitgeber für nicht richtig einbehaltene Lohnsteuer?
Nicht immer haftet der Arbeitgeber für nicht richtig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Es steht vielmehr im „pflichtgemäßem Ermessen“ des Finanzamts, wen es zur Kasse bittet. Wann der Arbeitgeber nicht haftet, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Grundsatz: Zwei Haftungsschuldner
Kommt das Finanzamt bei einer Lohnsteueraußenprüfung, zum Ergebnis, dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde, hat es zwei Möglichkeiten:
- Es kann den Arbeitgeber mit einem Haftungsbescheid zur Kasse bitten oder
- dafür sorgen, dass die Einkommensteuerbescheide aller betroffenen Arbeitnehmer als Steuerschuldner geändert werden.
Beachten Sie: Wird der Arbeitgeber in Anspruch genommen, ist er Gesamtschuldner zusammen mit den Arbeitnehmern (§ 42d Absatz 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz).
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