Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2005 | Mietwagen

    Autovermieter haftet bei Bedienungsfehlern

    Autovermieter müssen den vollen Schaden tragen, der durch einen Bedienungsfehler des Mieters entstanden ist. Die vertragliche Haftungsfreistellung „nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung“ greife nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die einem Mieter gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung gewährte Haftungsfreistellung erfasse auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, insbesondere durch Schaltfehler (Urteil vom 19.1.2005, Az: XII ZR 107/01; Abruf-Nr. 050742).  

    Beachten Sie: Wie der BGH hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden. Dort ging es um einen Fehler beim Betanken des Mietfahrzeugs (Urteil vom 9.2.2004, Az: 3 U 85/03).  

    Unser Tipp: Im Leihwagengeschäft tätige Autohäuser sollten ihre AGB mit Hilfe eines Anwalts an die Rechtsprechung anpassen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 2 | ID 85752