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  • 01.04.2005 | Mit Factoring Eigenkapitalbasis erhöhen

    Der Forderungsverkauf ist auch für Kfz-Betriebe interessant

    Das Kfz-Gewerbe hat mit der Zahlungsmoral der Kunden zu kämpfen – im Werkstattgeschäft und im Verkauf. Die Kunden zahlen zeitlich gestreckt in Raten oder gar nicht. Ein Ausweg: Das Factoring. Lesen Sie im Folgenden, wie Factoring funktioniert, welche Vorteile es Ihnen bringt, wie Sie einen mit den Besonderheiten des Kfz-Gewerbes vertrautes Factoring-Unternehmen (Factor) finden und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen Sie beachten müssen.  

    Grundzüge des Factoring

    Factoring ist der laufende Ankauf und die Vorauszahlung von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen durch ein Finanzierungsinstitut (Factoring-Gesellschaft oder Factor). Angekauft werden noch nicht fällige Forderungen, die aus Vertragsverhältnissen mit gewerblichen Abnehmern (Debitoren) stammen.  

     

    Vorteile für den Factoring-Kunden

    Für den Factoring-Kunden ergeben sich vier wesentliche Vorteile:  

     

    • Liquiditätsverbesserung: Der Factoring-Kunde erhält vom Factor kurzfristig nach Rechnungsstellung 70 bis 90 Prozent des Bruttorechnungsbetrags. Der Rest dient als Sicherheitseinbehalt für etwaige Abzüge der Debitoren und wird nach Zahlungseingang unter Abzug des Factoring-Entgelts an den Kunden ausbezahlt.

     

    • Delkredereabsicherung: Im Standardfall übernimmt die Factoring-Gesellschaft das Risiko des Forderungsausfalls bis zur Höhe des für den Debitor zugesagten Limits, maximal 100 Prozent. Im Delkrederefall zahlt der Factoring-Kunde lediglich eine Kostenpauschale in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags. In vielen Fällen tritt der Factor nicht erst nach Insolvenz des Schuldners ein, sondern reguliert bereits 90 bis 180 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.