01.01.2005 | Muss die Versicherung zahlen?
Käufer nutzt rote Händler-Kennzeichen nach Abschluss des Kaufvertrags
Immer wieder einmal kommt es vor, dass ein Fahrzeugkäufer noch nach Abschluss des Kaufvertrags mit den roten Kennzeichen des Händlers herumfährt. Was ist, wenn dabei ein Unfall passiert? Muss die Versicherung zahlen? Zu dieser Frage sind zwei sich auf den ersten Blick widersprechende Urteile des Landgerichts (LG) Berlin und des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ergangen. Wir stellen die Entscheidungen vor.
Entscheidung des LG Berlin
Im Berliner Fall hatte der Händler dem Käufer die roten Kennzeichen für das ganze sich an den Kauf anschließende Wochenende zur Verfügung gestellt. Grund war offenbar, dass der Käufer das Fahrzeug bereits vor der Zulassung am folgenden Montag nutzen konnte. Der Kunde baute an diesem Wochenende einen Unfall. Die Versicherung versagte den Versicherungsschutz.
Zu Recht entschied das LG: Rote Kennzeichen dürfen nur für eine
- Probefahrt,
- Prüfungsfahrt oder
- Überführungsfahrt
genutzt werden (Urteil vom 26.11.2003, Az: 17 O 329/02).
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