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  • 28.03.2011 | NATO Truppenstatut

    Briten erhöhen die Wertgrenze im Beschaffungsverfahren

    Die britischen Beschaffungsstellen können seit 1. März 2011 Leistungen von bis zu 5.600 Euro im vereinfachten Beschaffungsverfahren umsatzsteuerfrei für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung einkaufen. Die bisherige Wertgrenze betrug 2.500 Euro (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 3.3.2011, Az: IV D 3 - S 7492/07/10006; Abruf-Nr. 110886).  

    Praxishinweis: Im vereinfachten Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag. Im Übrigen bleibt das britische Beschaffungsverfahren unverändert.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 2 | ID 143401