01.03.2004 · Fachbeitrag · Neue Pflichtangaben auf Rechnungen
Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu offenen Fragen
| Seit 1. Januar 2004 sind neue Angaben auf Rechnungen Pflicht (Ausgabe 12/2003, Seite 10). Damit die Unternehmen Zeit haben, ihre Faktura an die neuen Vorgaben anzupassen, gewährt das Bundesfinanzministerium (BMF) für bestimmte Angaben eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 (Ausgabe 2/2004, Seite 5). |
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