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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Angabe „Euro 2“ keine verbindliche Zusicherung

    | Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit hat sich ein Oberlandesgericht (OLG) damit befasst, ob die Angabe „Schadstoffklasse Euro 2“ im Verkaufsprospekt eine verbindliche Verkäuferzusicherung ist. Nachdem das OLG Bremen dies verneint hatte (sehen Sie dazu Ausgabe 12/2001, Seite 3), hat jetzt das OLG Koblenz ebenso entschieden. Wiederum ging es um ein Neufahrzeug des Herstellers Kia Motors. Die Koblenzer Richter weisen darauf hin, dass die Schadstoffklasse „Euro 2“ nicht identisch sei mit der Einstufung eines Fahrzeugs in die entsprechende Steuerklasse. Die Einstufung in die Steuerklasse bestimme sich allein nach den Kriterien der Finanzbehörden. (Beschluss vom 7.11.2001, Az: 3 W 729/01) (Abruf-Nr. 020015) |