01.05.2005 | Neuwagenhandel
Arglistige Täuschung bei verschwiegenem Schaden
Der Käufer eines fabrikneuen Pkw wird arglistig getäuscht, wenn ihm eine Delle in der hinteren Türe verschwiegen wird, die mit einem Aufwand von 390 Euro gespachtelt und neu lackiert werden musste. Das entschied das Landgericht (LG) Gießen zu Lasten eines Kfz-Händlers. Der Händler verteidigte sich damit, nur sein „örtliches Personal“, nicht sein Verkaufsangestellter habe von dem Schaden gewusst. Ohne Erfolg: Bei einem Neuwagen sind selbst Kleinschäden zu offenbaren, so die Richter. Ob der Verkäufer vom Schaden wusste, ist unerheblich. Werde der Verkäufer nicht informiert, sei dies ein Organisationsmangel. (Urteil vom 11.11.2004, Az: 4 O 269/04)
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 85724