01.01.2005 | Neuwagenhandel
„Fabrikneu“ trotz Austauschs der Motorhaube
Ein Neuwagen bleibt „fabrikneu“, wenn die verbeulte Motorhaube komplett ausgetauscht wird. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Duisburg, das damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Autohaus hat vor Auslieferung des bestellten neuen Opel Astra Caravan eine Beule an der Motorhaube festgestellt. Sie wurde gegen eine Haube eines anderen bau- und farbgleichen Astra ausgetauscht. Dem Kunden wurde davon aber nichts gesagt. Er verlangte eine Wertminderung von mindestens zehn Prozent. Zu Unrecht, so das LG: Der Schaden sei durch den Austausch der Haube spurenlos beseitigt worden. Damit sei der Wagen zumindest im Lieferzeitpunkt wieder „fabrikneu“ gewesen. Das Autohaus habe auch nichts arglistig verschwiegen.
Beachten Sie: Anders wäre es, wenn durch die Reparatur ein merkantiler Minderwert geblieben wäre. Das war im Entscheidungsfall aber auszuschließen. (Urteil vom14.2.2003, Az: 7 S 207/02)