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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Keine Wandelung bei Bagatellmangel

    | Klopfgeräusche aus dem Motorraum sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf Bagatellmängel und berechtigen den Käufer nicht zur Wandelung des Kaufvertrags. Im Urteilsfall war der Kunde mit seinem fabrikneuen BMW 730d Automatik, EZ 3/99, nicht zufrieden. Er beschwerte sich über Klopfgeräusche aus dem Motorraum in der Warmlaufphase. Quelle des Geräusches war das Magnetventil der Pumpe für das Zusatzheizgerät. Die Richter mussten klären, ob es sich um einen Mangel oder um eine systembedingte Geräuschentwicklung handelte. Eine Hörprobe ergab: Wenn überhaupt ein Mangel vorlag, dann nur ein geringfügiger. Die Klage wurde abgewiesen. |