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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Leiser Verkehrsfunk kein Grund zur Preisminderung

    | Ein werkseitig leise eingestellter Verkehrfunk in einem Autoradio berechtigt den Käufer nicht zur Minderung des Kaufpreises. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf dem Käufer eines Renault Laguna ins „Fahrtenbuch“ geschrieben. Der Käufer hatte den Kaufpreis bis auf 1.500 DM bezahlt. Den Rest hielt er mit der Begründung zurück, der Verkehrsfunk sei nicht laut genug. Das eingebaute Radio Phillips 6000 war mit einer TA-Funktion zum Empfang von Verkehrsfunksendern nach dem RDS-Standard ausgestattet. Die Funktion war im Stand-By-Betrieb werkseitig so voreingestellt, dass Verkehrsfunk-Durchsagen mit geringer Lautstärke wiedergegeben wurden. Der Käufer machte geltend, die Durchsagen seien bei Geschwindigkeiten von 130 km/h auf der Autobahn, bei eingeschalteter Lüftung oder wenn sich mehrere Fahrzeuginsassen unterhalten, nicht zu hören. |