01.07.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel
"Neu" trotz zweijähriger Standzeit
| Zu Gunsten eines Händlers hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Streit um die Neuheit eines "Ausstellungswagens" entschieden: Der klagende Kunde hatte mit schriftlicher Bestellung vom 21. Februar 2003 einen Mercedes E 280 gekauft. Ihm wurde ein Rabatt von 37,5 Prozent auf den Neupreis gewährt. Im Bestellformular mit den NW-Verkaufsbedingungen wurde der Mercedes als "Geschäftswagen" bezeichnet. Der Pkw - ein Ausstellungswagen - war im Januar 2001 produziert worden. Dies war dem Kunden nicht bekannt. Der Kunde wusste aber, dass der Pkw zu einer Modellreihe gehörte, die seit mindestens elf Monaten eingestellt war. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig