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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    "Neu" trotz zweijähriger Standzeit

    | Zu Gunsten eines Händlers hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Streit um die Neuheit eines "Ausstellungswagens" entschieden: Der klagende Kunde hatte mit schriftlicher Bestellung vom 21. Februar 2003 einen Mercedes E 280 gekauft. Ihm wurde ein Rabatt von 37,5 Prozent auf den Neupreis gewährt. Im Bestellformular mit den NW-Verkaufsbedingungen wurde der Mercedes als "Geschäftswagen" bezeichnet. Der Pkw - ein Ausstellungswagen - war im Januar 2001 produziert worden. Dies war dem Kunden nicht bekannt. Der Kunde wusste aber, dass der Pkw zu einer Modellreihe gehörte, die seit mindestens elf Monaten eingestellt war. |