01.07.2003 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel
Neues Urteil zur Berechnung der Nutzungsvergütung
| Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat bei der Rückabwicklung des Kaufs eines Audi A 6 Quattro V 6 TDI 2,5 l die Nutzungsvergütung zu Lasten des Autohauses verringert. Es hat die Nutzungsvergütung mit 0,4 Prozent des Bruttokaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer angesetzt, also 250.000 Kilometer Gesamtlaufleistung zu Grunde gelegt. Das Autohaus wollte die von den Gerichten bisher akzeptierten 0,67 Prozent (unterstellte Gesamtlaufleistung 150.000 Kilometer) haben. Dem erteilte das OLG eine Absage. Bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse mit dem Baujahr um 1999 sei gerichtsbekannt, dass mit einer Laufleistung zwischen 250.000 und 300.000 Kilometer zu rechnen sei. (Urteil vom 7.3.2003, Az: 14 U 154/01) (Abruf-Nr. 031359) |
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