01.07.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel
Nutzungsvergütung auf Basis von 250.000 km!
| Eine neue Entscheidung zur Berechnung der Nutzungsvergütung liegt vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln geht bei einem 39.150 DM teuren Pkw (Fabrikat und Typ werden im Urteil nicht genannt) von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus (Urteil vom 13.2.2004, Az: 13 U 92/02; Abruf-Nr. 041569). Die Käuferin war bis zur Rückgabe des Fahrzeugs 14.000 km gefahren, so dass sich eine Nutzungsvergütung in Höhe von 2.192 DM errechnete (Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : erwartete Gesamtlaufleistung, also 39.150 DM x 14.000 : 250.000). |
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