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  • 01.07.2010 | NW-Handel

    Bestattungswagen liegt zu tief: Rücktrittsgrund

    Normalfahrzeuge zu Sonderfahrzeugen umzubauen, stellt nicht nur technisch hohe Anforderungen. Auch in rechtlicher Hinsicht gibt es Fallstricke. Das zeigt folgender Rechtsstreit um einen Bestattungswagen. Im Auftrag der Kfz-Händlerin wurde ein neuer Ford Mondeo von einem spanischen Subunternehmer umgebaut. Nach der Auslieferung hat der Käufer mehrere Defekte beanstandet, unter anderem eine „zu geringe Bodenfreiheit“. Auch mit der Motorisierung war er nicht zufrieden. Als die Händlerin keine Abhilfe schaffte, erklärte er den Rücktritt vom Kauf - und bekam Recht. Als Hauptmangel stellte das Oberlandesgericht Hamm mit elf Zentimeter ohne Zuladung eine zu geringe Bodenfreiheit fest. Die Richter beurteilten diesen Mangel als erheblich, zumal das Fahrzeug neben der zu geringen Bodenfreiheit mindestens zwei weitere Mängel aufwies: kein Navi und ein Defekt an der Schließanlage der Heckklappe. (Urteil vom 21.1.2010, Az: 28 U 178/09)(Abruf-Nr. 101160)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 2 | ID 136721