01.09.2007 | NW-Handel
Erheblichkeitsschwelle unterschritten – kein Rücktritt
In die lange Kette von händlerfreundlichen Urteilen reiht sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein, in der die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs (Peugeot 607) wegen Unerheblichkeit der beanstandeten Mängel abgelehnt wird. Konkret ging es um folgende Rügen: Fehlfunktionen des Navigationsgeräts, mangelhafter Tempomat und verfrühtes Aufleuchten der Tankanzeige „Geringer Treibstoff-Vorrat“. Nach den Feststellungen des Gerichtssachverständigen waren diese Rügen zum Teil schon technisch nicht gerechtfertigt. Soweit an ihnen etwas dran war (Navi und Tankanzeige), hielten die Richter sie für geringfügig. (Urteil vom 11.6.2007, Az: I-1 U 259/06)(Abruf-Nr. 072603)
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 3 | ID 112165