Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2010 | NW-Handel

    Falsche Bremsflüssigkeitsanzeige ist ein Sachmangel

    Die unmotivierte und unkontrollierte Fehlanzeige „Bremsflüssigkeitsstand zu niedrig“ ist selbst dann ein erheblicher Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann, wenn die Reparaturkosten nur 1,29 Prozent des Fahrzeugneuwerts betragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Fall eines Neuwagens eines französischen Herstellers entschieden, vermutlich ein Peugeot 206 CC. Da es kein Verbrauchsgüterkauf mit Beweislastumkehr war, musste die Käuferin, eine GmbH, das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Auslieferung beweisen. Diesem Thema widmen die Richter mehrere lesenswerte Seiten ihres Urteils. Weitere wichtige Aspekte des Urteils:  

    • Obwohl das Auto sicherungsübereignet war, standen der Käuferin alle Mängelansprüche zu. Keine Rolle spielt, dass im Rahmen der Sicherungsabtretung Ansprüche aus einem Fahrzeugschaden oder einer Fahrzeugversicherung abgetreten waren.
    • Auch bei Fahrzeugen der Kleinwagen- und unteren Mittelklasse aus französischer Produktion ist eine Gesamtfahrleistung von mindestens 180.000 km anzunehmen, so das OLG.

    (Urteil vom 1.12.2009, Az: 6 U 248/08)(Abruf-Nr. 100147)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 133820