Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.12.2008 | NW-Handel

    Rücktritt bei „Knackgeräuschen“ nicht gerechtfertigt

    In die lange Liste von Urteilen, die den Rücktritt des Käufers vom Kauf eines Neuwagens ablehnen, reiht sich eine erst jetzt bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichts (LG) Bremen ein. Streitpunkt waren „Knackgeräusche“ an einem Pkw (Typ unbekannt). Trotz dreier Werkstattaufenthalte war es dem Händler nicht gelungen, das Problem in den Griff zu bekommen. Die Rücktrittsklage des Käufers blieb gleichwohl ohne Erfolg. Nach ungewöhnlich sorgfältiger Abwägung kommt das LG zum Ergebnis, dass es für einen Rücktritt vom Vertrag nicht reiche. Die „Knackgeräusche“ seien zwar ärgerlich, gestört sei jedoch nur der Fahrkomfort, nicht die Fahrsicherheit.  

    Beachten Sie: Daraufhin hatte der Käufer weitere Mängel nachgeschoben und den „Montagsauto-Einwand“ erhoben. Damit fand er jedoch kein Gehör; denn wegen dieser Mängel hätte er dem Händler erst eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. (Urteil vom 21.9.2007, Az: 7 O 776/07) (Abruf-Nr. 083131)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 6 | ID 123441