26.06.2008 | NW-Handel
Schadenspauschale von 15 Prozent ist wirksam
Rund 23.000 Euro musste ein Käufer quasi als Strafe bezahlen, weil er drei bestellte VW Touareg nicht abgenommen hat. Mit seiner Verteidigung, an die Bestellungen mangels Annahme des Autohauses innerhalb von vier Wochen nicht gebunden zu sein, hatte er keinen Erfolg. Durch „konkludentes Verhalten“ habe man die Vier-Wochen-Regelung außer Kraft gesetzt: Der potenzielle Käufer hatte nämlich nach Ablauf der vier Wochen mehrere Details der Bestellungen geändert. Damit habe er dokumentiert, dass die drei Geschäfte nach wie vor durchgeführt werden sollen. Kein Gehör fand der Käufer auch mit dem Einwand, die Nichtabnahmepauschale von 15 Prozent des Bruttokaufpreises sei unangemessen hoch. Seine diesbezüglichen Einwendungen waren zudem verspätet. (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.4.2007, Az: 3 O 26/06) (Abruf-Nr. 081828)