04.03.2011 | NW-Handel
Windgeräusche nicht unbedingt ein Grund zum Rücktritt
Windgeräusche bei Geschwindigkeiten oberhalb von 220 km/h bei einem neuen BMW X 3 sind allenfalls ein unerheblicher Sachmangel. Ein Rücktritt vom Kauf ist damit ausgeschlossen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten eines Autohauses entschieden (Urteil vom 9.12.2010, Az: 4 U 161/10; Abruf-Nr. 110539).
Praxishinweis: Letzte Sicherheit, dass jedes Gericht diese Frage so entscheiden würde, hat man allerdings nicht. Die Vorinstanz hatte andersherum entschieden mit dem Argument: Der bei höherer Geschwindigkeit festzustellende Anstieg der Lautstärke im Innenraum sei bei einem Pkw dieses Preissegments nicht akzeptabel. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 5 | ID 142759