02.10.2008 | NW-Handel
Zwei kleine Mängel = ein großer
Auf den einfachen Nenner „zwei Mängel ist ein großer“ lässt sich ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bringen. „Ohrenbetäubende“ Windgeräusche ab 130 km/h und ein überhöhter Dieselverbrauch, so die Hauptreklamationen der Käuferin, die vom beklagten Hersteller eine neue A-Klasse 200 CDI gekauft hatte. Nach umfangreicher Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass an beiden Beschwerden etwas dran war, der Wagen also mangelhaft war. Jedoch: Jeder einzelne Mangel hätte – isoliert betrachtet – den Rücktritt vom Kauf kaum rechtfertigen können. Der Mehrverbrauch lag mit 8 Prozent beim Kombi-Wert klar unter der magischen Zehn-Prozent-Grenze. Zusammen mit den übermäßigen Windgeräuschen (Grund war eine fehlerhafte Verkleidung der A-Säule) reichte es aber für den Rücktritt.
Wichtig: Für die gefahrenen 72.000 km musste sich die Käuferin 8.810 Euro Nutzungsvergütung anrechnen lassen. Das sind 0,40 Prozent des Kaufpreises je gefahrene 1.000 km bei einer erwarteten Laufleistung von 250.000 km. (Urteil vom 18.8.2008, Az: I-1 U 238/07)(Abruf-Nr. 082879)