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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Pensionszusage

    Unterbrechung des Zehn-Jahres-Zeitraums unschädlich

    | Der Zehn-Jahres-Zeitraum, den die Rechtsprechung für die „Erdienbarkeit“ einer Pensionszusage fordert, ist kein starres „Muss“. Wenn der Geschäftsführervertrag zwischenzeitlich wegen triftiger betrieblicher Gründe unterbrochen worden ist, kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) die erste Pensionszusage in die steuerliche Beurteilung einbezogen werden. |