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  • 29.01.2010 | Personalmanagement

    Kurzarbeitergeld gibt es ab 2010 nur noch 18 Monate lang

    Ab 2010 wird Kurzarbeitergeld nur noch maximal 18 Monate gewährt. Für bereits 2009 begonnene Kurzarbeit gelten aber weiterhin die 24 Monate als Obergrenze. Auch bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (bis zum 6. Monat 50 Prozent, danach 100 Prozent) ändert sich nichts (Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld; Abruf-Nr. 094000).  

    Beachten Sie: Kurzarbeitergeld ist zwar - wie andere Lohnersatzleistungen - steuerfrei. Weil es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, droht vielen Arbeitnehmern bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 eine Steuernachzahlung. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer darüber informieren.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 4 | ID 133162