30.03.2009 | Personalmanagement
Streit um „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis
Als Arbeitgeber brauchen Sie jedenfalls dann nicht das Arbeitszeugnis mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abzuschließen, wenn dem Mitarbeiter eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Fall eines Autohaus-Mitarbeiters. (Urteil vom 21.5.2008, Az: 12 Sa 505/08) (Abruf-Nr. 082692)
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 4 | ID 125697