01.08.2004 · Fachbeitrag · Radios in Vorführwagen und in der Verkaufshalle
Geschickt taktieren und bürokratischen Aufwand sparen!
| Mächtig Staub aufgewirbelt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit seinem Beschluss, dass für Autoradios in Vorführwagen Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen (Beschluss vom 14.5.2004, Az: 12 B 10630/04.OVG; Abruf-Nr. 041539). |
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