22.02.2008 | Rechtsdienstleistung
Die neuen Regeln gelten ab 1. Juli 2008
Schwere Geburt, doch nun ist das Rechtsdienstleistungsgesetz verkündet und löst am 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz ab.
Unser Service: Was das rund um das Unfallgeschäft für Ihre Branche bedeutet, haben wir in unserem Schwester-Informationsdienst „Unfallregulierung effektiv“ dargestellt (Ausgabe 1/2008, Seite 7-11). Sie finden den Beitrag im Online-Service in „myIWW“ im Bereich „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter dem Stichwort „Sonstiges“.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 4 | ID 117667