30.01.2009 | Rechtsprechungsreport
Gebrauchtwagenkauf - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2008 auf einen Blick
„Motor der Rechtsprechung“ - dieses Prädikat hat sich auch im Jahr 2008 der GW-Verkauf verdient. Kein anderer Geschäftszweig hat die Rechtsentwicklung im Kaufrecht so vorangetrieben. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Urteile für Sie zusammen.
Von der Geschäftsanbahnung bis zum Vertragsschluss
Wichtige Urteile gab es zu den Themen Internetanzeige, Kaufvertragsformular und Kundenaufklärung über den Zustand des Fahrzeugs.
Internetanzeigen
Ob Angaben in Internetanzeigen als „öffentliche Äußerungen“ des Verkäufers zu gelten haben und damit nur die Käufererwartung beeinflussen oder ob sie direkt Vertragsinhalt werden (Beschaffenheitsvereinbarung), sehen die Gerichte nicht einheitlich. Für die Beschaffenheitsvereinbarung hat sich das Landgericht (LG) Ellwangen ausgesprochen (Urteil vom 13.6.2008, Az: 5 O 60/08; Abruf-Nr. 083214). So oder so muss der Händler eine Falschangabe im Internet beim späteren Vertragsschluss unmissverständlich korrigieren. Kann er die Korrektur nicht beweisen, wird er an der Ursprungsinformation im Internet festgehalten.
Kaufvertragsformular
Die Angabe im Kaufvertragsformular „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ ist keine Beschaffenheitsvereinbarung, so der Bundesgerichtshof (BGH) in der Top-Entscheidung des Jahres 2008. Nach Ansicht des BGH handelt es sich lediglich um eine „Wissensmitteilung“. Damit ist der Händler zwar nicht völlig aus dem Schneider, seine Haftung ist jedoch milder als bei Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung (Urteil vom 12.3.2008, Az: VIII ZR 253/05; Abruf-Nr. 081110; Ausgabe 6/2008, Seite 17 bis 20).
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