· Fachbeitrag · Reisekosten
BMF definiert regelmäßige Arbeitsstätte neu
| Ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. So hat der BFH entschieden ( ASR 10/2011, Seite 8 ). Und das BMF will diese Rechtsprechung mittragen und in allen offenen Fällen anwenden. Gleichzeitig hat es die Anforderungen an die regelmäßige Arbeitsstätte neu definiert. |
Das BMF geht jetzt von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn folgende Kriterien arbeitsvertraglich festgelegt sind: Der Arbeitnehmer
- ist einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig