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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    BMF definiert regelmäßige Arbeitsstätte neu

    | Ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. So hat der BFH entschieden ( ASR 10/2011, Seite 8 ). Und das BMF will diese Rechtsprechung mittragen und in allen offenen Fällen anwenden. Gleichzeitig hat es die Anforderungen an die regelmäßige Arbeitsstätte neu definiert. |

     

    Das BMF geht jetzt von einer regelmäßigen Arbeitsstätte aus, wenn folgende Kriterien arbeitsvertraglich festgelegt sind: Der Arbeitnehmer

    • ist einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet