01.02.2001 · Fachbeitrag · Reisekosten
Höhere Kilometerpauschalen seit dem 1. Januar 2001
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat rückwirkend zum 1. Januar 2001 die pauschalen Kilometersätze erhöht. Sie dürfen Arbeitnehmern für Dienstreisen, die diese mit ihrem privaten Pkw durchgeführt haben, ab sofort 0,58 DM (bisher 0,52 DM) pro Kilometer steuerfrei erstatten. Wenn Sie als Unternehmer betrieblich mit Ihrem privaten Pkw unterwegs sind, dürfen Sie ebenfalls 0,58 DM pro Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Für andere Verkehrsmittel gelten: |
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