01.03.2002 · Fachbeitrag · Renovierung und Modernisierung
Schafft der Bundesfinanzhof den „anschaffungsnahen Aufwand“ ab?
| Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Betriebsgebäude zu renovieren oder zu modernisieren, können Sie auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum steuerlichen Abzug von Renovierungskosten hoffen. Der Neunte Senat des BFH hat nämlich das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert und will jetzt den Zehnten Senat des BFH überzeugen, von der bisherigen Verwaltungsansicht und Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Aufwand“ abzurücken (Beschlüsse vom 12.9.2001, Az: IX R 39/97, IX R 52/00). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig