28.04.2008 | Rückkaufverpflichtung beim Autoverkauf
Bilanzierung und umsatzsteuerliche Behandlung „Verbriefter Rückgaberechte“
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen bieten Kfz-Händler vereinzelt „verbriefte Rückgaberechte“ an.
In der Praxis ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Rückstellungen für Leasingverträge mit „Buy-back-Verpflichtung“ (Urteil vom 11.10.2007, Az: IV R 52/04; Abruf-Nr. 080356; Ausgabe 3/2008, Seite 5 -7)auf „verbriefte Rückgaberechte“ analog anzuwenden und ein Passivposten in der Bilanz zu bilden ist.
Das „verbriefte Rückgaberecht“
Bei einem „verbrieften Rückgaberecht“ handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Händler und dem Erwerber des Fahrzeugs. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Händler, das Fahrzeug zurückzukaufen, wenn der Kunde den Fahrzeugerwerb bei einer herstellernahen Bank finanziert und den Kredit planmäßig bedient. Der Kunde erwirbt ein Fahrzeug und ein Rückverkaufsrecht.
Das Rückgaberecht verschafft dem Kunden die Möglichkeit, das Fahrzeug im Zeitpunkt der Fälligkeit der letzten Darlehensrate an den Händler zurückzuverkaufen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Händler, die Schlussrate bei der finanzierenden Bank zu tilgen.
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