28.11.2008 | Sachmängelhaftung
Rücktritt vom Kaufvertrag trotz leicht
behebbarer Feuchtigkeit im Innenraum
Das Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum eines Gebrauchten kann einen Mangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Mangel mit wenigen Handgriffen beseitigt werden könnte, dies aber im Rahmen der Nachbesserung nicht gelungen ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der zugrunde liegende Fall
Der Käufer hatte Mitte 2004 einen zirka acht Jahre alten, etwas über 100.000 km gelaufenen Range Rover mit Schiebedach erworben. Schon kurz nach der Übernahme beklagte er Feuchtigkeit im Innenraum. Auch einer Fachfirma gelang es nicht, den Wagen abzudichten. Als erneut Feuchtigkeit eindrang, forderte er das Autohaus nochmals zur Mängelbeseitigung auf und kündigte für den Fall des Fehlschlagens den Rücktritt vom Kauf an. Diese Absicht machte er bald darauf wahr und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige stieß alsbald auf ein ihm bekanntes Range-Rover-Problem: Verstopfte Gummitüllen der Wasserabläufe. Außerdem hatte einer der Wasserabläufe eine konstruktionsbedingte „Knickstelle“, die im Laufe der Jahre immer enger geworden war. Was der Fachfirma und dem Autohaus nicht gelungen war, gelang dem Sachverständigen auf Anhieb. Nach wenigen Handgriffen waren sämtliche Wasserabläufe des Schiebedachs okay, der Wagen blieb im Innenraum trocken.
Die Entscheidung des BGH
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig