01.05.2001 · Fachbeitrag · Schenkung
Freibetrag nur bei endgültiger Übertragung
| Wenn Betriebsvermögen vererbt oder verschenkt wird, hat der Empfänger grundsätzlich Anspruch auf einen Freibetrag von 500.000 DM bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Aber nicht jede Schenkung ist steuerbegünstigt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in folgendem Fall dokumentiert: Die Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft hatte ihrer Tochter eine Unterbeteiligung mit unternehmerischen Mitspracherechten an ihrem Kommanditanteil eingeräumt. Die Unterbeteiligung konnte aber bei Eintritt bestimmter Bedingungen wieder rückgängig gemacht werden. Außerdem waren Kündigungsmöglichkeiten der Mutter vorgesehen. Das waren dem BFH zu viel der Klauseln. Er verweigerte den Freibetrag. |
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