01.07.2002 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen
| Im Interesse mittelständischer Unternehmen gibt es seit 1994 bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen Freibetrag von bis zu 256.000 € (500.000 DM), wenn Betriebsvermögen vererbt oder im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge übertragen wird. Als Betriebsvermögen gelten nur komplette Gewerbebetriebe, Teilbetriebe, Beteiligungen an Personengesellschaften und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Nicht begünstigt ist die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter oder von Sonderbetriebsvermögen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall aus den Jahren 1994/1995 entschieden. Im Urteilsfall waren Vater und Sohn an einer Personengesellschaft beteiligt. Der Vater übertrug seinem Sohn in seinem Eigentum stehende Grundstücke, die er der Personengesellschaft zur Nutzung überließ (Sonderbetriebsvermögen) ohne Änderung der Beteiligungsverhältnisse. |
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