01.07.2005 | Schenkungsteuer
Freibetrag bei der Übertragung von GmbH-Anteilen
Schenkt der Vater dem Sohn zweckgebunden Geld zum Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, kann der Sohn nicht den zusätzlichen Freibetrag von bis zu 225.000 Euro für die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Schenkungsteuer beanspruchen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Begründung: Der Steuervorteil setzt voraus, dass der Übergeber als Schenker selbst unmittelbar mit mehr als 25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist bzw. war. Im Urteilsfall schenkte der Vater dem Sohn rund 7 Mio. DM zum Kauf von 100 Prozent der Anteile an einer GmbH (mittelbare Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft). Er war selbst nie an der GmbH beteiligt. Das kostete die Familie die schenkungsteuerlichen Vorteile.
Unser Tipp: Hätte der Vater die GmbH gekauft und dem Sohn die Anteile geschenkt, hätte der Sohn den zusätzlichen Freibetrag erhalten. Allerdings wären dann zweimal die Kosten für Notar, Handelsregistereintrag usw. angefallen. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, was günstiger ist. (Urteil vom 16.2.2005, Az: II R 6/02) (Abruf-Nr. 051308)