01.12.2003 · Fachbeitrag · Schlussantrag des Generalanwalts vor dem EuGH
Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?
| Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein Unternehmer rückwirkend die Vorsteuer aus einer verspätet zugegangenen Rechnung geltend machen kann (Beschluss vom 21.3.2002, Az: V R 33/01; Abruf-Nr. 020523). Die Finanzverwaltung hat dies bislang abgelehnt. |
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