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  • 27.02.2009 | Schreiben des Bundesfinanzministeriums

    Sale-and-lease-back von Vorführwagen und Mietfahrzeugen

    Händler gehen häufig dazu über, Mietfahrzeuge oder Vorführwagen zu leasen. Hierbei kauft der Händler den Neuwagen vom Hersteller. Anschließend veräußert er das Fahrzeug an eine Leasinggesellschaft und least es dann zurück. Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung solcher Fälle hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt in einem Schreiben beantwortet (Schreiben vom 4.12.2008, Az: IV B 8 - S 7100/07/10031; Abruf-Nr. 090171).  

    Spätere Rückübertragung vereinbart?

    Die Beurteilung des Sale-and-Lease-back hängt davon ab, ob die spätere Rückübertragung des Fahrzeugs bei Verkauf an die Leasinggesellschaft vertraglich vereinbart ist:  

     

    • Ist keine Rückübertragung vereinbart, liegt eine Lieferung des Händlers an die Leasinggesellschaft und eine Vermietungsleistung der Leasinggesellschaft an den Händler (= Leasingnehmer) vor.

     

    • Wurde die Rückübertragung von vornherein vereinbart und stehen die Konditionen für die Rückübertragung fest, liegt lediglich ein Finanzierungsgeschäft vor. Dann hat der Händler keine Fahrzeuglieferung an die Leasinggesellschaft getätigt und die Leasinggesellschaft keine Vermietungsleistung an den Händler erbracht, sondern ihm nur einen Kredit gewährt.

    Vertragsgestaltungen im Autovermietungsgeschäft

    Gebräuchlich sind im Autovermietgeschäft folgende Gestaltungen.  

     

    Fall 1

    Der Hersteller verkauft das Fahrzeug an den Autovermieter. Der Autovermieter verpflichtet sich gleichzeitig, das Fahrzeug nach Ablauf eines Zeitraums an den Hersteller zurückzuverkaufen, wenn der Hersteller damit einverstanden ist (Rückkaufoption des Herstellers). Der Rückkauf muss gesondert erklärt und der Rückkaufpreis vereinbart werden. Dieser bestimmt sich nach der Haltedauer und der Laufleistung.