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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Schuldrechtsreform

    Folgen für den Gebrauchtwagenhandel

    | Das „Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ kann wie geplant am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Nachdem auf seine Initiative noch rund 150 Änderungen eingearbeitet wurden, hat auch der Bundesrat dem Gesetz am 9. November seine Zustimmung erteilt. Der genaue Wortlaut des Gesetzes lag bei Redaktionsschluss zwar noch nicht vor, so dass die eine oder andere geringfügige Korrektur im Recht des Gebrauchtwagenhandels nicht ausgeschlossen ist. |