01.08.2002 · Fachbeitrag · Schuldrechtsreform
Haftungsfalle „Montage-Anleitung“ bei Zubehör- und Teileverkauf
| Wer Teile oder Zubehör verkauft, bewegt sich seit dem 1. Januar 2002 auf „vermintem“ Gebiet. Das neue Schuldrecht bestimmt nämlich, dass eine mangelhafte Montage-Anleitung einen „Mangel“ darstellt, für den der Verkäufer des Teils bzw. Zubehörs einzustehen hat. |
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