01.09.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Geringverdienergrenze für Auszubildende gesenkt
| Die erst zum 1. April 2003 auf 400 Euro angehobene Geringverdienergrenze bei Auszubildenden wird ab 1. August wieder auf 325 Euro gesenkt. Liegt das Arbeitsentgelt unter der Grenze, muss der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung tragen. Auswirkungen hat die neue Geringverdienergrenze auf Kfz-Betriebe in den neuen Bundesländern, in Berlin und in Bremen. Dort liegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im ersten Lehrjahr zwischen 325 und 400 Euro. Folge: Die Auszubildenden müssen den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung selbst tragen. Die Betriebe werden insoweit entlastet. (Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze vom 24.7.2003, BGBl 2003 I, 1526). |
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