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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Vermeintliche Versicherungspflicht - Beiträge steuerfrei

    | Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) von GmbH ist oft strittig, ob sie sozialversicherungspflichtig sind. Die Einstufung hat steuerliche Folgen: Zuschüsse des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sind bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern steuerfrei, bei sozialversicherungsfreien Arbeitnehmern nicht. War der GGf zunächst irrtümlich als sozialversicherungspflichtig eingestuft, werden die gezahlten Beiträge nicht rückwirkend steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Begründung: Erfüllt ein Arbeitgeber mit Leistungen zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers eine eigene - tatsächliche oder vermeintliche - Leistungspflicht, sind sie steuerfreier Arbeitslohn. Spätestens, wenn der GGf erfährt, dass er sozialversicherungsfrei ist, liegt diese Voraussetzung aber nicht mehr vor. Folge: Zahlt die GmbH weiterhin Zuschüsse zur privaten Kranken oder Rentenversicherung des GGf, sind diese steuerpflichtig. (Beschluss vom 30.4.2002, Az: VI B 237/01) (Abruf-Nr. 020964) |