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  • 01.05.2006 | Steuer-Erklärung

    Frist zur Abgabe der Steuer-Erklärungen 2005 verlängert

    Bisher musste Ihr Steuerberater Ihre betriebliche und/oder private Steuer-Erklärung grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Für Steuer-Erklärungen ab 2005 wird diese allgemeine Frist auf den 31. Dezember 2006 verlängert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis 28. Februar 2007 verlängert werden. Das entspricht der Vorjahresregelung.  

    Unser Tipp: Stellen Sie Ihre Unterlagen trotzdem möglichst zeitnah zusammen. Lassen Sie frühzeitig kalkulieren, ob Sie mit einer Steuer-Erstattung oder -nachzahlung rechnen müssen. Je nachdem lohnt sich eine frühe bzw. späte Abgabe der Steuer-Erklärung. (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006) (Abruf-Nr. 061006)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 85739