01.12.2001 · Fachbeitrag · Steuerabzug für Bauleistungen
Vom neuen Steuerabzug am Bau sind auch Kfz-Betriebe betroffen
| Ab dem 1. Januar 2002 unternimmt die Finanzverwaltung einen erneuten Anlauf, der Schwarzarbeit am Bau über die Steuer Herr zu werden. Instrument ist das „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ vom 30. August 2001. |
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