01.05.2003 · Fachbeitrag · Steueränderungen
„Steuervergünstigungsabbaugesetz“ verabschiedet
| Bundestag und Bundesrat haben am 11. April das „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ verabschiedet. Von dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist kaum etwas übrig geblieben: Höhere Dienstwagensteuer, verschärfte Abschreibungsregeln und Kürzungen bei der Eigenheimzulage sind zumindest vorerst vom Tisch. Eine einschneidende Änderung hat es aber bei der Körperschaftsteuer gegeben: Alte Körperschaftsteuer-Guthaben werden bei Gewinnausschüttungen, die nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgen, nicht mehr erstattet. Nach Ende dieses Moratoriums wird die Erstattung des Körperschaftsteuer-Guthabens außerdem begrenzt: Bis zum Jahr 2019 darf das Guthaben jeweils nur noch anteilig auf die Steuerschuld angerechnet werden: Für Ausschüttungen im Jahr 2006 ist nur 1/14 des Körperschaftsteuer-Guthabens zum 31.12.2005 anrechenbar, für das Jahr 2007 nur 1/13 des Guthabens zum 31.12.2006 usw. Begrenzt ist die Erstattung auch weiterhin auf 1/6 der Gewinnausschüttung. |
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